Da die garantierte Versicherungssumme nur im Todesfall ausbezahlt wird, muss eine Prognose über die Lebenserwartung der versicherten Person erstellt werden.
Etablierte, unabhängige und lizenzierte Gutachter des Fachverbandes LISA (Life Insurance Settlements Association) erstellen diese Lebenserwartungsgutachten.
Diese sind darauf spezialisiert, nach Statistiken, Sterbetabellen, medizinischen Fachkenntnissen usw. die jeweilige individuelle Lebenserwartung zu prognostizieren.
Bevor die Policen gekauft werden, erfolgt bei jeder Police eine externe Plausibilitätsprüfung des Gutachtens.
Deutsche und/oder Schweizer Mediziner bewerten das medizinische Gutachten, aus ihrer persönlichen medizinischen Sicht, auf Plausibilität.
Jeder Kunde kann selbstverständlich, vor dem Kauf seiner Police/n, von einem Arzt seines Vertrauens, das Gutachten ebenfalls auf Plausibilität prüfen lassen.
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